Ein weißer Mercedes-Benz eActros 600 steht an einer Ladesäule.
BMV-Förderprogramm 2026

Förderchancen für eTruck-Ladeinfrastruktur: Jetzt bis zu 500 €/kW prüfen

Das BMV (Bundesministerium für Verkehr) fördert den Aufbau von Ladeinfrastruktur für schwere batterieelektrische Nutzfahrzeuge. Mercedes‑Benz Trucks bietet einen kompakten Überblick über die aktuellen Förderaufrufe und zeigt, wie die nächsten Schritte mit deinem Händler geklärt werden können.

Anträge für die Aufrufe B und C können vom 26. Mai bis 7. Juli 2026 eingereicht werden; Aufruf A läuft vom 5. Juni bis 30. September 2026.

Warum Unternehmen jetzt handeln sollten

Die aktuellen Förderaufrufe sind zeitlich begrenzt und können zentrale Investitionen in eTruck-Ladeinfrastruktur unterstützen.

Fakten

  • 1 Mrd. € Fördervolumen
    Über vier Jahre stehen Mittel für den Aufbau von Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge bereit. Zum Start sind 200 Mio. € für die ersten drei Förderaufrufe vorgesehen. 
  • Antragsfenster für Aufruf B und C
    Für zwei zentrale Aufrufe können Anträge vom 26.05. bis 07.07.2026 eingereicht werden.
  • Bis zu 500 €/kW Förderung
    Je nach Aufruf sind bis zu 500 €/kW möglich. Förderfähig sind u. a. Ladeinfrastruktur, Netzanschluss, Tiefbauarbeiten, Batteriespeicher sowie Lade-, Last- und Energiemanagementsysteme. 
Ein Mann geht auf einen weißen Mercedes-Benz eActros 600 zu, der an einer Ladesäule steht.

Welche Förderung passt zu deinem Vorhaben?

Je nach Nutzungsmodell kommen unterschiedliche Förderaufrufe infrage. Entscheidend ist vor allem, ob die Ladeinfrastruktur nur für den eigenen Betrieb bzw. einen eingeschränkten Nutzerkreis oder öffentlich zugänglich geplant ist.

Hinweis:
Die Übersicht dient der ersten Orientierung. Die konkrete Förderfähigkeit hängt vom jeweiligen Vorhaben und den offiziellen Förderbedingungen ab.

Kriterium

Aufruf A: Nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur für KMU

Aufruf B: Nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur für Unternehmen

Aufruf C: Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur

Für wen?

Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition

Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie wirtschaftlich tätige natürliche Personen

Juristische Personen des Privatrechts sowie wirtschaftlich tätige natürliche Personen

Nutzung

Nicht öffentlich, z. B. Betriebshof, Depot, eigene Nutzfahrzeuge oder eingeschränkter Nutzerkreis

Nicht öffentlich, z. B. Betriebshof, Depot, eigene Nutzfahrzeuge oder eingeschränkter Nutzerkreis

Öffentlich zugänglich, z. B. Rastanlagen, Lade-Hubs oder Logistikstandorte

Mindestladeleistung

mind. 50 kW DC pro Ladepunkt

mind. 50 kW DC pro Ladepunkt

mind. 100 kW DC pro Ladepunkt; mind. 1.500 kW Nennladeleistung je Standort; mind. ein Ladepunkt mit 350 kW oder mehr

Förderintensität

500 €/kW fest

bis zu 500 €/kW

bis zu 500 €/kW

Max. Fördersumme

bis zu 300.000 € bei
De-minimis; bis zu
1 Mio. € bei AGVO, verbundene Unternehmen zusammen max. 10 Mio. €

5 Mio. € pro Antrag; verbundene Unternehmen max. 30 Mio. €

5 Mio. € pro Antrag; verbundene Unternehmen max. 30 Mio. €

Antragsfenster

05.06.–30.09.2026

26.05.–07.07.2026

26.05.–07.07.2026

Auswahlverfahren

First Come. First Serve.
Kein Auswahlverfahren; Entscheidung nach der Reihenfolge des Antragseingangs

Wettbewerb nach Förderintensität

Wettbewerb nach Förderintensität, AFIR-Standorten und Durchleitungsmodell

Vor Antragstellung prüfen

Für alle Förderaufrufe gelten zentrale Voraussetzungen, die frühzeitig geklärt werden sollten:

  • Erneuerbarer Strom: Der für den Ladevorgang erforderliche Strom muss durchgehend aus erneuerbaren Energien stammen.
  • Netzanschluss: Vor Antragstellung muss ein Netzanschlussbegehren gestellt oder bestätigt sein, dass der vorhandene Netzanschluss ausreichend dimensioniert ist.
  • Vorhabenbeginn: Mit der Umsetzung bzw. verbindlichen Beauftragung darf grundsätzlich erst nach Bewilligung begonnen werden.

Was kann gefördert werden?

Die Förderung kann mehr umfassen als die Ladepunkte selbst. Je nach Vorhaben können zentrale Bausteine für den Aufbau und Betrieb der Ladeinfrastruktur förderfähig sein.

  1. Ladeinfrastruktur
    Fabrikneue Ladeinfrastruktur mit CCS- oder MCS-Stecker
  2. Netzanschluss & Tiefbau
    Erforderliche Netzanschluss- und Tiefbauarbeiten
  3. Lade-, Last- & Energiemanagement
    Systeme zur Steuerung und Optimierung des Ladebetriebs
  4. Batteriespeicher
    Speicherlösungen als Bestandteil der Ladeinfrastruktur

Hinweis:
Nicht förderfähig sind u. a. AC-Lader, Planungskosten, Kosten für Grund und Boden oder Pacht sowie eigenes Personal.

Ein weißer Mercedes-Benz eActros 600 steht auf einem Parkplatz hinter einer Reihe von Ladesäulen.

In vier Schritten zur passenden Förderung

Nach der ersten Orientierung geht es um die nächsten Schritte: Beratung einholen, Antrag über Projektträger einreichen und das Ladevorhaben erst nach Bewilligung umsetzen.

Vier Schritte

Prüfen. Beraten. Beantragen. Umsetzen.
  1. Prüfen
    Welcher Förderaufruf passt zu deinem Vorhaben?
    Die Förderübersicht dient als erste Orientierung.
  2. Beraten
    Kontaktiere deinen Autohaus Berater, um gemeinsam die nächsten Schritte für dein Ladevorhaben zu besprechen.
  3. Beantragen
    Reiche den Antrag eigenständig über den Projektträger Jülich (PtJ) ein. Wir unterstützen dich dabei. 
  4. Umsetzen
    Nach Bewilligung kann das Vorhaben umgesetzt werden. Die Auszahlung erfolgt nachträglich nach Vorlage der erforderlichen Nachweise.
Zwei eActros stehen auf einem Parkplatz mit Ladesäulen.

Offizielle Informationen

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